Gefahrstoffe
Als Gefahrstoffe gelten Stoffe sowie Gemische, die ein oder mehrere Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Sie können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder gefährlich für die Umwelt sein. In der Regel lässt sich dies an den verwendeten Gefahrenpiktogrammen und weiteren Gefahrenhinweisen ablesen, denn gefährliche Stoffe bzw. deren Verpackungen müssen gekennzeichnet sein.
Beispiele für Gefahrstoffe, die im Luftfahrtbereich häufig anzutreffen sind:
- Kraftstoffe
- Gase
- Öle
- Beschichtungsstoffe
- Reinigungsmittel
- Desinfektions- oder Desinsektionsmittel
Darüber hinaus gibt es Gefahrstoffe, die nicht gekennzeichnet werden können, z. B. Dieselmotoremissionen mit ihren Feinstäuben, Schweißrauche oder Abgase von Triebwerken sowie anderen Motoren.
Jeder Beschäftigte, der Umgang mit Gefahrstoffen bei der Ausübung seiner Tätigkeit hat, muss in wiederkehrenden Abständen regelmäßig durch die Unternehmerin oder den Unternehmer unterwiesen werden. Im Luftfahrtbereich ist darüber hinaus beim Umgang mit Gefahrgut die sogenannte DGR-Berechtigung nach IATA-Richtlinien erforderlich. Beratend stehen auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizinerin oder der Arbeitsmediziner zur Verfügung.
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