Lärm und Vibrationen
Das Flughafenvorfeld, das Luftfahrzeug, die technischen Bereiche mit ihren Werkstätten, die Benutzung von verschiedenen Arbeitsmitteln und Fahrzeugen, all das kann Lärm verursachen. Dieser kann sofort auftretende oder sich langsam ausbildende Hörverluste verursachen, je nach Stärke und Einwirkdauer. Deshalb müssen Unternehmen nach einer gründlichen Beurteilung der verschiedenen Arbeitsplätze geeignete Maßnahmen festlegen, je nach Rangfolge der Schutzmaßnahmen, damit die Beschäftigten keine gesundheitlichen Schäden davontragen.
Das menschliche Ohr ist ein kleines Wunderwerk. Es kann ganz leise Geräusche, wie das Summen einer Mücke, genauso gut wahrnehmen, wie den Lärm von Triebwerken. Die empfangenen Informationen werden an das Gehirn weitergeleitet und dekodiert. Leider bekommen wir aber keine verlässlichen Signale vom Gehirn, die anzeigen würden, ab wann das Ohr durch den Lärm gefährdet ist. Im Gegensatz zum Auge schließen sich die Ohren nicht automatisch, wenn die Belastung zu hoch wird.
Dauerlärm
Gleichmäßige, aber sehr laute Geräusche, die über einen längeren Zeitraum einwirken, etwa durch Ground Power Units (GPU), Auxiliary Power Units (APU), Triebwerke benachbarter Flugzeuge auf dem Vorfeld, Motoren von Luftfahrt-Bodengeräten oder Fahrzeugen können das menschliche Gehör schädigen. Der Unternehmer sollte bereits bei der Auswahl darauf achten, dass nur lärmarmes Equipment beschafft wird, wenn Beschäftigte damit Umgang haben.
Unfallgefahr durch Lärm
In der Luftfahrt erfordern viele Tätigkeiten eine hohe Aufmerksamkeit der Beschäftigten. Bei Arbeiten im Lärmbereich, wie z. B. auf dem Vorfeld, kann es passieren, dass wichtige akustische Signale oder Warneinrichtungen überhört werden und es zu Unfällen kommt.
Gehörschutz
Es gibt eine Reihe verschiedener Gehörschutztypen, die jeweils spezielle Vor- und Nachteile aufweisen. Die Auswahl hängt daher vor allem vom Einsatzzweck ab und sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch das Unternehmen festgelegt werden, in der Regel berät die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt dazu:
- Kapselgehörschützer (schnell auf- und abzusetzen, pflegeleicht) findet besonders in sehr lauten Bereichen wie dem Flughafenvorfeld Anwendung
- Gehörschutzstöpsel (viele Ausführungen erhältlich, kein Schwitzen unter dem Gehörschutz, Ortung von Schallquellen möglich) sind vielfach einsetzbar, sowohl im Flugzeug als auch am Boden
- Otoplastiken (individuell angepasste Gehörschutzstöpsel: perfekter Sitz, kein Drücken, sehr gute Sprachverständlichkeit)
- elektroakustische Gehörschützer (bei Impulslärm oder bei bereits bestehender Hörminderung, in den Lärmpausen sehr gute Sprachverständlichkeit trotz Gehörschutz).
Als Auswahlkriterien sind z. B. zu berücksichtigen:
- die Schalldämmeigenschaften/die Höhe des Tages-Lärmexpositionspegels am Arbeitsplatz
- der Tragekomfort/die Arbeitsumgebung (Hitze /Staub)
- medizinische Gesichtspunkte (bereits vorhandene Hörverluste, Unverträglichkeiten)
- weitere zu benutzende PSA (Persönliche Schutzausrüstung), z.B. Helm oder Schutzbrille
- der Nachweis über eine erforderliche Baumusterprüfung (CE-Zeichen)
Vibrationen
Bei der Verwendung von Luftfahrtbodengeräten, Fahrzeugen oder auch handgeführten Werkzeugen können Beschäftigte Vibrationen ausgesetzt sein. Über längere Zeiträume können starke Vibrationen bei den Beschäftigten Gesundheitsschäden hervorrufen. Deshalb muss die Unternehmerin oder der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung die Expositionsdauern bewerten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen festlegen. Oft reicht bei fahrbaren Geräten schon die Auswahl eines geeigneten gefederten Sitzes um Einwirkungen zu verringern.
- Kompendium Arbeitsschutz
- DGUV Information 208-053 - Mensch und Arbeitsplatz: Physische Belastung
- DGUV Information 209-023 - Lärm am Arbeitsplatz
- DGUV Grundsatz 309-010 - Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Lärmexposition nach §5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen bei fliegendem Personal
- Safe and Sound from Take-off to Landing
- Sicher abheben, gesund landen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 01: Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 02: Strom- und Klimaversorgung
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 03: Betanken
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 07: Umgang mit Fluggast- und Servicetreppen
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 08: Umgang mit Fluggastbrücken
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 10: Sicherer Vorfeldverkehr
- Sicherheits-Info für die Luftfahrt Nr. 11: Sicherheit auf Start- und Landeplätzen
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