Strahlung

Strahlung in jeglicher Form, ob ionisierende oder nichtionisierende, kann sich gesundheitsschädigend für die Beschäftigten auswirken. Hier ist der Unternehmer bzw. die Unternehmerin gefordert, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen.

Strahlungsquellen im Gewerbsbereich der Luftfahrt gibt es in unterschiedlichen Formen. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin ist verpflichtet, die Arbeitsplätze zu beurteilen, wenn bekannt ist, dass Beschäftigte diesen Gefährdungen ausgesetzt sind.

Flugzeug in großer Flughöhe
© Adobe Stock, delbars

Höhenstrahlung im Flugzeug

Höhenstrahlung ist kosmische Strahlung und tritt daher bei Flügen zwangsläufig auf. Die Dosis ist abhängig von der Flughöhe, der Flugroute und von bestimmten Sonnenereignissen. Durch Messungen und Berechnungsverfahren sind die Dosiswerte recht genau bekannt. Für fliegendes Personal muss das Unternehmen die Durchschnittswerte seiner Beschäftigten im Flugbetrieb erfassen und dokumentieren. Diese werden für jedes Berufsjahr an das Luftfahrtbundesamt (LBA) gemeldet und dort gespeichert.

Gepäck- und Personenkontrolle auf Flughäfen

Die bekannten Portalscanner zur Personenkontrolle arbeiten in Deutschland mit elektromagnetischen Feldern und nicht mit ionisierender Strahlung. Eine Gefährdung kann dabei ausgeschlossen werden. Insbesondere in den USA werden aber auch bildgebende Verfahren mit Röntgenstrahlung eingesetzt. Die Strahlendosis ist zwar sehr gering, dennoch sollten Verfahren ohne ionisierende Strahlung bevorzugt werden. Bei Gepäckscannern wird Röntgenstrahlung eingesetzt. Diese wird aber sehr gut abgeschirmt, sodass selbst vollschichtig direkt daneben positioniertes Personal im ungünstigsten Fall vertretbare Jahresdosen erhält.

UV-Strahlung (optische Strahlung)

Sonnenstrahlung wird vom Menschen grundsätzlich in geringer Dosis für die Bildung des lebensnotwendigen Provitamins D3 (für den Knochenaufbau) benötigt. Schon bei einmaliger zu hoher Belastung durch Sonnenstrahlung können jedoch akute Schäden auftreten wie Sonnenbrand oder Hitzeschäden (Sonnenstich, Austrocknung oder Hitzschlag).
Die Strahlung durch die Sonne nimmt seit Jahren durch verschiedene Einflüsse auf unserer Erde zu. Somit kommt es auch zu gehäuftem Auftreten von aktinischen Keratosen, Plattenepithelkarzinomen und Basaliomen bei
Berufsgruppen, die vorwiegend im Freien tätig sind, z. B. auf dem Vorfeld während der Abfertigung oder im Bereich der Landschaftsunterhaltung an den Flughäfen. Gerade für diese Berufsgruppen muss der Unternehmer geeignete Maßnahmen festlegen, um sie zu schützen.

Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlung

  • Körperbedeckende Bekleidung (lange Hose, langärmeliges Hemd oder Shirt) zum Beispiel aus Baumwollmaterialien schützt bereits einen großen Teil der Hautoberfläche.
  • Zusätzlich sollte an den Tagen mit hoher UV-Strahlung Kopfbedeckung genutzt werden, welche auch die Ohren und den Nacken bedeckt.
  • Für die Augen empfiehlt sich eine geeignete Sonnenbrille.
  • UV-Schutzmittel für die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände) ist zu benutzen. Das UV-Schutzmittel (z. B. Creme, Lotion, Spray) muss einen ausreichend hohen Lichtschutzfaktor besitzen und sollte schweißfest sein.

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Weitere Informationen zu verschiedenen Formen von Strahlung, deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper sowie geeignete Schutzmaßnahmen finden Sie in unserem Themenbereich.
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