Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings
Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Die Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr. Zuschüsse werden dabei höchstens in Höhe der entstandenen Kosten geleistet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die BG Verkehr behält sich vor, die Bedingungen im laufenden Jahr zu ändern.
Ganz wichtig: Immer den Antrag vor dem Training stellen. Beachten Sie bitte die Förderbedingungen sowie die Angaben auf dem Antragsformular und auf der Rückseite der Trainingscard in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Die Abwicklung und Abrechnung von Zuschüssen erfolgt über die BG Verkehr:
Geschäftsbereich Prävention / Förderung Verkehrssicherheit
22765 Hamburg
Fax: 040 3980-1040
E-Mail: fahrtraining@bg-verkehr.de
Richtlinien sowie Sicherheitstrainings und -programme des DVR
Veranstalter von Fahrsicherheitstrainings
Förderungsbedingungen
Zugelassen für die Umsetzung der Sicherheitstrainings sind ausschließlich Lizenznehmer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) e.V. Dies sind Veranstalter, die im Besitz des Qualitätssiegels "Verkehrssicherheit" des DVR sind, und Fahrzeughersteller, die Mitglied des VDA sind. Nur diese Veranstalter können Rechnungsleger sein. Alle Zuschüsse sind Maximal-Beträge, sie dürfen die durch Rechnungskopie nachgewiesenen Netto-Kosten nicht übersteigen.
Die Zahl der Zuschüsse ist begrenzt. Eine Person kann im selben Jahr nur einmal einen Zuschuss bekommen. In einem Jahr werden Zuschüsse für maximal 50 % der "Vollarbeiter" (Bemessungsgrundlage ist die der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme) bzw. für höchstens 30 Personen an ein einzelnes Unternehmen vergeben. Die zuerst erreichte Grenze gilt. Wurde diese Höchstmenge in ununterbrochener Folge erreicht, muss der Betrieb ein Jahr aussetzen. Bemessungsgrundlage für die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer ist die bei der BG Verkehr gemeldete Lohnsumme.
Zuschüsse für die Moderation "Lkw PLUS", "Bus PLUS" und "Fahrer-Qualifizierung-Transporter" (FQT) sind nur bei externen, von der BG Verkehr zugelassenen Moderatoren möglich.
Reine Wirtschaftlichkeits- (sog. „Eco“ oder „Öko“-) oder verkürzte Trainings werden nicht bezuschusst. Die Trainingscards sind nicht an andere Unternehmen übertragbar.
Trainingsart | Bedingungen | Zuschuss |
---|---|---|
Lkw |
Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Lkw ab 7,5 t zGM. |
80 Euro pro Person |
Lkw PLUS |
Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Lkw ab 7,7 t zGM plus eine eintägige Veranstaltung mit mindestens 8 Lehreinheiten aus dem Programm "Gesund und sicher - Arbeitsplatz LkW". Moderation ausschließlich durch einen externen, von der BG Verkehr für das jeweilige Fachgebiet zugelassenen Moderator. Der zeitliche Abstand zwischen den beiden Veranstaltungstagen wird auf maximal sechs Monate beschränkt. Die Moderation kann bis zum 31.03. des Folgejahres stattfinden. |
150 Euro pro Person |
Bus |
Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Omnibusse mit mindestens 17 Sitzplätzen. Kleinbusse siehe Pkw. |
80 Euro pro Person |
BusPLUS |
Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Omnibusse mit mindestens 17 Sitzplätzen plus eine eintägige Veranstaltung mit mindestens 8 Lehreinheiten aus dem Programm "Gesund und sicher - Arbeitsplatz Omnibus". Bestimmungen zur Moderation siehe unter "LkwPLUS". |
150 Euro pro Person |
KEP |
Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR für Transporter-Fahrzeuge. Fahrzeuge mit weniger als 7,5 t zGM (z.B. Kleinbusse, Krankentransportfahrzeuge u.ä.), die nicht Transporter sind, siehe Pkw. |
80 Euro pro Person |
Transporter (FQT) |
Zweitägiges Sicherheitstraining entsprechend dem Qualifizierungsprogramm "Transporter" (FQT). Fahrzeuge mit weniger als 7,5 t zGM (z.B. Kleinbusse, Krankentransportfahrzeuge u.ä.), die nicht Transporter sind, siehe Pkw. Bestimmungen zur Moderation siehe unter "LkwPLUS". |
150 Euro pro Person |
Pkw | Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR. | 80 Euro pro Person |
Zweirad | Eintägiges Sicherheitstraining nach den Grundsätzen des DVR. | 50 Euro pro Person |
Fahr und spar mit Sicherheit (ECOsafety klassisch) |
Spezielles Sicherheitstraining des DVR. |
50 Euro pro Person |
Kleinbusse bis 16 Sitzplätze und Krankentransportwagen gelten als Pkw.
Ablauf des Zuschussverfahrens
Antrag
Es werden ausschließlich Anträge von Mitgliedsunternehmen entgegengenommen. Die Antragstellung erfolgt mindestens drei Wochen vor dem Training und nur auf dem aktuell gültigen Antragsformular der BG Verkehr.
Alle Daten zum Training müssen im Antrag genannt werden, d.h. Veranstalter, ggf. Moderator und Trainingstag müssen bei Antragsstellung bekannt sein.
Antrag auf einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining 2023
Abrechnung von Zuschüssen
Der Zuschuss steht dem Mitgliedsunternehmen zu, d.h. es verauslagt die Kosten und reicht die erforderlichen Unterlagen für die Abrechnung ein.
Erforderliche Unterlagen sind:
- ausgefüllte und unterschriebene Trainingscard (unterschrieben von dem oder den Moderator(en), vom Teilnehmer und von der Unternehmensleitung)
- Rechnungskopie des Veranstalters (Definition Veranstalter s.o.)
- Anschreiben mit Angabe der Bankverbindung.
Abgerechnet wird bei zweitägigen Sicherheitstrainings nach Beendigung beider Veranstaltungen. Nachgewiesen wird die Teilnahme durch die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Trainingscard sowie eine Kopie der Rechnung des Veranstalters.

Artikelaktionen