Zuschüsse zu Fahrsicherheitstrainings
Die Fördermittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anträge vergeben. Die Anträge gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr. Zuschüsse werden dabei höchstens in Höhe der entstandenen Kosten geleistet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die BG Verkehr behält sich vor, die Bedingungen im laufenden Jahr zu ändern.
Ganz wichtig: Immer den Antrag vor dem Training stellen. Beachten Sie bitte die Förderungsbedingungen sowie die Angaben auf dem Antragsformular und auf der Rückseite der Trainingscard in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Antrag auf einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Die Abwicklung und Abrechnung von Zuschüssen erfolgt ab dem 1.7.2019 über die BG Verkehr:
BG Verkehr
GB Prävention/ Förderverfahren
22757 Hamburg
E-Mail: fahrtraining@bg-verkehr.de
Ansprechpartner für das Verfahren ist Günter Bokelmann.
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