Gurt – Lebensretter Nr. 1

Im Januar 1976 wurde das Angurten im Pkw Pflicht. Seit dem Jahr 1992 sind Sicherheitsgurte auch in neuen Lkw verpflichtend vorgeschrieben und in Taxi- und Mietwagen gilt seit dem Jahr 2014 die Gurtanlegepflicht. Die Regelungen im Straßenverkehr (§ 21a StVO) sind also eindeutig. Doch es kommen immer wieder Fahrerinnen und Fahrer bei vergleichsweise harmlosen Auffahr- und Umsturzunfällen zu Tode, weil der Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde. Somit gilt das Motto: Hat´s geklickt?
Kampagne des DVR "Hat's geklickt?"
Die Anlegepflicht gilt selbstverständlich auch auf dem Betriebsgelände und auf Baustellen (siehe ). Es gibt keinen Grund, der hier gegen das Angurten spricht. Ein Unfallschwerpunkt ist z. B. das Umkippen von Kipperfahrzeugen, dabei sind regelmäßig schwerste oder tödliche Verletzungen die Folge.
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