Gurt – Lebensretter Nr. 1

Erst angurten, dann starten – Die Nutzung des Sicherheitsgurtes ist heute für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer selbstverständlich. Doch im Nutzfahrzeugbereich ist die Gurtanlegequote deutlich geringer als bei Pkw. Hier gibt es noch immer Aufklärungs- und Handlungsbedarf.

Fahrer legt Gurt an

Im Januar 1976 wurde das Angurten im Pkw Pflicht. Seit dem Jahr 1992 sind Sicherheitsgurte auch in neuen Lkw verpflichtend vorgeschrieben und in Taxi- und Mietwagen gilt seit dem Jahr 2014 die Gurtanlegepflicht. Die Regelungen im Straßenverkehr (§ 21a StVO) sind also eindeutig. Doch es kommen immer wieder Fahrerinnen und Fahrer bei vergleichsweise harmlosen Auffahr- und Umsturzunfällen zu Tode, weil der Sicherheitsgurt nicht angelegt wurde. Somit gilt das Motto: Hat´s geklickt?

Logo der Kampagne "Hat's geklickt"Kampagne des DVR "Hat's geklickt?"

Um die Gurtnutzung und -akzeptanz unter Lkw-Fahrenden zu erhöhen, informiert die Kampagne „Hat’s geklickt?“ Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer über den Sicherheitsgewinn des angelegten Sicherheitsgurts.

www.hatsgeklickt.de

Die Anlegepflicht gilt selbstverständlich auch auf dem Betriebsgelände und auf Baustellen (siehe § 43 Abs. 1 DGUV Vorschrift 70). Es gibt keinen Grund, der hier gegen das Angurten spricht. Ein Unfallschwerpunkt ist z. B. das Umkippen von Kipperfahrzeugen, dabei sind regelmäßig schwerste oder tödliche Verletzungen die Folge.

AchtungWichtige Hinweise

Ziehen Sie dicke Jacken aus, diese können die Wirkung des Sicherheitsgurtes stark einschränken. Sicherheitssysteme wie der Airbag entfalten ihre Schutzwirkung nur in Verbindung mit dem Sicherheitsgurt.

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