Funk und Mobiltelefon beim Fahren
Mit dem Blick aufs Handy fährt man im sogenannten Blindflug. Schaut man bei einer Stadtfahrt mit Tempo 50 eine Sekunde auf sein Handy, legt man schon 14 Meter Weg blind zurück. Bei Tempo 130 sind es bereits 36 Meter – pro Sekunde. Gefahren werden oft zu spät erkannt, die Reaktion ist verzögert.
Nach § 23 (1a) StVO dürfen elektronische Geräte, die zur Kommunikation, Information oder Organisation dienen, nur benutzt werden, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen oder gehalten wird.
Freisprecheinrichtungen sind jedoch kein Freifahrtschein für lange Telefonate während der Fahrt. Wenn sich bei einem Unfall herausstellt, dass Sie beispielsweise durch ein Telefonat oder eine SMS abgelenkt waren, riskieren Sie wenigstens einen Teil Ihres Versicherungsschutzes. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Kommunikationsmittel nur im notwendigen Maß genutzt werden dürfen. Es versteht sich von selbst, dass TV-Übertragungen oder Videos während der Fahrt absolut verboten sind.
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