Funk und Mobiltelefon beim Fahren

Elektronische Geräte im Auto, vor allem Mobiltelefone, sind ein von vielen unterschätztes Risiko im Straßenverkehr. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen. Bereits kurze Unaufmerksamkeiten führen häufig zu schweren Unfällen.

Person sitzt am Steuer und blickt auf Mobiltelefon

Mit dem Blick aufs Handy fährt man im sogenannten Blindflug. Schaut man bei einer Stadtfahrt mit Tempo 50 eine Sekunde auf sein Handy, legt man schon 14 Meter Weg blind zurück. Bei Tempo 130 sind es bereits 36 Meter – pro Sekunde. Gefahren werden oft zu spät erkannt, die Reaktion ist verzögert.

Nach § 23 (1a) StVO dürfen elektronische Geräte, die zur Kommunikation, Information oder Organisation dienen, nur benutzt werden, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen oder gehalten wird.

Freisprecheinrichtungen sind jedoch kein Freifahrtschein für lange Telefonate während der Fahrt. Wenn sich bei einem Unfall herausstellt, dass Sie beispielsweise durch ein Telefonat oder eine SMS abgelenkt waren, riskieren Sie wenigstens einen Teil Ihres Versicherungsschutzes. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Kommunikationsmittel nur im notwendigen Maß genutzt werden dürfen. Es versteht sich von selbst, dass TV-Übertragungen oder Videos während der Fahrt absolut verboten sind.

HinweisMehr zum Thema

Weitere Informationen zu Aufmerksamkeit im Straßenverkehr finden Sie in unserem Themenbereich.

Aufmerksamkeit im Straßenverkehr

Seminare

Artikelaktionen