Weitere Gesetze
Neben dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) fordern weitere Gesetze und staatliche Verordnungen die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, darunter:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordung (LärmVibrationsArbSchV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Biostoffverordnung (BioStoffV)
- Seearbeitsgesetz (SeeArbG)
Die hier aufgezählten Gesetze und staatlichen Verordnungen können spezielle Anforderungen an die Dokumentation enthalten. So müssen beispielsweise spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Schwangere und Stillende oder Jugendliche (s.o.). Für diese Personengruppen müssen teilweise andere Maßnahmen festgelegt und zusätzliche Vorgaben eingehalten werden. Dies soll auch aus der Dokumentation hervorgehen.
Unterstützung bieten hierzu z. B. die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter mit Handlungshilfen zum MuSchG und JArbSchG.
Technische und Arbeitsmedizinische Regeln dienen der Konkretisierung von Gesetzen und Verordnungen zum Arbeitsschutz. Sie enthalten Empfehlungen und technische Vorschläge dafür, auf welche Art und Weise die jeweiligen Forderungen umgesetzt werden können. Dabei geben sie den zum Zeitpunkt der Bekanntgabe aktuellen Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene sowie der sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse wieder. Generell sind Technische Regeln nicht rechtsverbindlich. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die zugrunde liegenden Forderungen der Gesetze und Verordnungen erfüllt sind (Vermutungswirkung). Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er beweisen, dass er mit dieser Lösung mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht.
Nach dem Sozialgesetzbuch VII haben die Unfallversicherungsträger die Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Dazu können sie Unfallverhütungsvorschriften erlassen und ergänzende Regelwerke veröffentlichen.
- DGUV Vorschriften: rechtsverbindliche Regelungen für Versicherte
- DGUV Regeln: praktische Hilfen zur Umsetzung staatlicher Vorgaben; bei Einhaltung wird von ausreichendem Schutz ausgegangen
- DGUV Grundsätze: enthalten grundregelnde Erläuterungen, Festlegungen und Verfahrensmaßstäbe für arbeitsschutzrelevante Prozesse
- DGUV Informationen: unverbindliche Empfehlungen und Praxishilfen für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten
Zur Konkretisierung der europäischen und nationalen Sicherheitsanforderungen werden zudem Normen und Richtlinien veröffentlicht, die auf anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) erstellt hierzu rund 2.000 VDI-Richtlinien als anerkannte Regeln der Technik.
Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder zusammen. Er berät die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und fördert einheitliche Grundsätze im Arbeitsschutz. Zu diesem Zweck veröffentlicht der LASI regelmäßig Leitlinien und Handlungsanleitungen (LASI-Veröffentlichungen).
Artikelaktionen
