Seminar "Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt"

Seminar im Rahmen des Zulassungsverfahren für Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt

Um als Arzt bzw. Ärztin zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt gemäß BinSchPersV zugelassen werden zu können, ist die Teilnahme am Seminar "Arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Verkehrsrecht in der Binnenschifffahrt" eine Voraussetzung.

Seminarinhalte

Rechtliche Verankerung des Berufes Binnenschiffer, Mindestbesatzungen, Ruhezeiten und Freizeitregelungen in der Binnenschifffahrt

Das Binnenschiff: Arbeitsplatz, Leben an Bord

Anforderungen an die Tauglichkeit und Ausstellung des Zeugnisses

Tauglichkeitskriterien bei Gesundheitsstörungen, Auflagen, Einschränkungen und Fallbeispiele

Gesundheitliche Eignung des Bordpersonals in der Binnenschifffahrt

Praktische Unterweisung, z. B.:

  • Maschinenhalle
  • Tankschiffsektion
  • Bergung aus der Kabine
  • Flachwasser-Simulator

Bei allen Vorträgen besteht ausreichend Zeit für Fragen und Diskussionen.

Bei der Ärztekammer Nordrhein kann eine Anerkennung des Seminars als Fortbildungsmaßnahme beantragt werden.

HinweisSeminaranmeldung

Das nächste eintägige Seminar findet am 25. September 2026 am Schiffer-Berufskolleg RHEIN statt.

Zum Seminar anmelden

Zulassungsverfahren

Die BG Verkehr wird bei der Durchführung des Zulassungsverfahrens von der ASD Rhein-Ruhr GmbH unterstützt. Alle Informationen zum Zulassungsverfahren sowie die Antragsformulare finden sie auf der Internetseite der ASD Rhein-Ruhr GmbH.

Die BG Verkehr und die ASD Rhein Ruhr GmbH prüfen nach Antragseingang, ob die jeweils einschlägigen Voraussetzungen nach den Vorgaben der Binnenschiffspersonalverordnung (§ 24 (2) BinSchPersV i. V. m. Anlage 6a) vorliegen.

Im Rahmen des Zulassungsverfahren werden die erforderlichen Gebühren unter Berücksichtigung der Kostensätze der Gebührenordnung BMDV-WS-BesGebV (113 Zulassung von Ärzten) von der BG Verkehr erhoben.

Fragen zum Zulassungsverfahren sowie zur Antragsstellung beantwortet Ihnen Frau Dr. Karin Wittinghofer (ASD Rhein-Ruhr GmbH), Tel.: 0203 80045-21, E-Mail: info@asd-rhein-ruhr.de.

Meldung von Tauglichkeitsuntersuchungen

Sie sind bereits zugelassene Ärztin oder zugelassener Arzt? Dann nutzen Sie zum Nachweis der von Ihnen durchgeführten Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt bitte untenstehendes Formular. Die Nachweise müssen jährlich bis zum 15. Februar des Folgejahres an die ASD Rhein-Ruhr GmbH gesendet werden.

Meldung durchgeführter Tauglichkeitsuntersuchungen in der Binnenschifffahrt

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