Förderbedingungen für ein Verkehrssicherheitskonzept

für das Förderjahr 2025

Folgende Bedingungen gelten für die Förderung eines Konzeptes zur Verkehrssicherheit in Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr mit mehr als 100 Vollarbeitern:

  1. Das Unternehmen ist ein Mitgliedsunternehmen der BG Verkehr.
  2. Das Unternehmen beschäftigt mindestens 101 Vollarbeiterinnen und Vollarbeiter. Basis für die Berechnung ist die für das Jahr 2023 an die BG Verkehr gemeldete Lohnsumme.
  3. Eingereicht wird ein Konzept (z. B. in Form einer Präsentation), das auf Basis der Analysen der Gefährdungsbeurteilung erläutert, welche Maßnahmen aus den Bereichen „Straßenverkehr“, „innerbetrieblicher Verkehr“ und/oder „Wegeunfälle“ vorgesehen sind.
  4. Benannt werden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, unterteilt nach Gefährdungssituationen.

    HinweisHinweis

    Eine Übersicht der Förderbeiträge sowie einen Fragebogen zur Zahl der Teilnehmenden, den Sie ausgefüllt zusammen mit den Konzeptunterlagen einreichen, finden Sie auf der übergeordneten Seite.

    Verkehrssicherheitskonzepte

  5. Bei einer Betriebsgröße von 101 bis 240 Vollbeschäftigten werden mindestens 25% der Mitarbeitenden in das Verkehrssicherheitskonzept einbezogen. Bei einer Betriebsgröße von mehr als 240 Vollbeschäftigten müssen mindestens 60 Mitarbeitende in das Gesamtkonzept einbezogen werden.
  6. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt in dem Zeitraum vom 01.01. bis 20.12.2025.
  7. Das Konzept muss durch die BG Verkehr geprüft und bewilligt sein.
  8. Es besteht die Bereitschaft, der BG Verkehr Daten und Kennzahlen resultierend aus der Umsetzung des Konzeptes zur Verfügung zu stellen und Beschäftigte der BG Verkehr an Maßnahmen des Konzeptes teilhaben zu lassen
  9. Die mögliche Fördersumme orientiert sich am eingereichten Konzept. Sie beträgt maximal ein Promille der gemeldeten Lohnsumme des Jahres 2023 bzw. maximal 30.000 €, je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht wird.
  10. Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine unterschriebene Vereinbarung zwischen dem beantragenden Unternehmen und der BG Verkehr. Die beiderseitig unterschriebene Vereinbarung muss der BG Verkehr postalisch vor Beginn der Fördermaßnahmen, spätestens jedoch bis zum 31. Januar 2025 zugegangen sein.
  11. Nach Zusage der Bezuschussung durch die BG Verkehr ist das Unternehmen für ein Jahr von der Förderung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Förderung durch das Unternehmen – gleich aus welchen Gründen – nicht in Anspruch genommen wird.

Für Post- und Telekommunikationsbetriebe gelten gesonderte Bedingungen.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag für das Förderjahr 2024 mit allen erforderlichen Unterlagen bis 09.06.2024 elektronisch oder postalisch ein:

BG Verkehr
Geschäftsbereich Prävention / Förderung Verkehrssicherheit
22765 Hamburg
Fax: 040 3980-1040
E-Mail: verkehrssicherheit@bg-verkehr.de

Artikelaktionen