Alkohol, Drogen, Medikamente

In der gesamten Arbeitswelt wie auch im Straßenverkehr geht es darum, Menschenleben nicht zu gefährden. Fahrerinnen und Fahrer haben hier eine ganz besondere Verantwortung für sich und Dritte. Selbst wenn es nicht zu einem Unfall kommt ,kann die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten und damit Ihre Existenzgrundlage vernichten.

Fahrer öffnet Medikamentenschachtel hinterm Steuer

Alkohol

Wer alkoholisiert zur Arbeit erscheint oder gar ein Fahrzeug führt, setzt sich selbst und andere durch seine verminderte Leistungsfähigkeit einer erhöhten Unfallgefahr aus.

Eine Lösung, wie Fahrten unter Alkoholeinfluss verhindert werden können, ist der Einsatz von so genannten Alkohol-Interlocks. Das sind Atemalkohol-Messgeräte, die im Führerhaus angebracht und mit einer Wegfahrsperre verbunden werden. Nach dem Einschalten der Zündung fordert das Gerät zu einer Atemprobe auf. Ist der Fahrer oder die Fahrerin nüchtern, schaltet das Interlock den Anlasser frei – wird ein unzulässiger Alkoholwert im Atem gemessen, kann der Motor nicht gestartet werden. Der Einbau dieser Geräte ist in fast allen Pkw, Lkw und auch bei Gabelstapler aller gängigen Hersteller möglich.

Drogen

Die Wirkung von Rauschmitteln ist zwar im Detail unterschiedlich, läuft aber immer auf folgende Merkmale hinaus: Enthemmung, verringerte Reaktionszeiten, Wahrnehmungsstörungen, Tunnelblick – was eine sichere Teilnahme vor allem am Straßenverkehr ausschließt. Dabei gibt es keinen Schwellenwert, d. h., wer unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen, bis hin zum Führerscheinentzug.

Medikamente

Wer Medikamente einnimmt – ob ärztlich verschrieben oder nicht –, sollte genau prüfen, ob diese die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Besondere Vorsicht geboten ist zum Beispiel bei Benzodiazepinen, älteren Antihistaminika, einigen Antidepressiva und Opiaten. In Kombination mit Alkohol kann sich diese unerwünschte Wirkung noch verstärken.

Ansatzmöglichkeiten

Es ist nicht einfach, als Unternehmerin oder Unternehmer, Beschäftigte auf eine mögliche Suchterkrankung anzusprechen. Erfahrungen zeigen aber, dass Suchtkranke am ehesten bereit sind, eine Therapie anzutreten, wenn es zu Problemen am Arbeitsplatz kommt. Das unterstreicht die Bedeutung auch Ihres Betriebes bei der Lösung eines Suchtproblems. Ignorieren von Suchterkrankungen hilft den Betroffenen nicht weiter.

Was können Verantwortliche bei Anzeichen tun?

  • Reden Sie mit der betroffenen Person – je früher desto besser. Bieten Sie Hilfe an, unter Umständen auch mehrfach. Zeigen Sie aber auch Konsequenzen auf und halten Sie diese erforderlichenfalls ein.
  • Ist ein Mitarbeitender nicht in der Lage, die Arbeit gefahrlos auszuüben, sorgen Sie dafür, dass die Person nach Hause gebracht wird – Sie dürfen sie nicht unbegleitet nach Hause schicken!
  • Ziehen Sie möglichst weitere Personen hinzu. Das können vor allem die Arbeitnehmervertretung, z. B. Betriebs- oder Personalrat, Ihre Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt, weitere Vorgesetzte oder eine Vertrauensperson sein. Alternativ bieten sich auch außerbetriebliche Beratungsstellen an.

Was kann im Unternehmen im Vorfeld getan werden?

  • Legen Sie mit Hilfe einer Betriebsvereinbarung betriebsspezifische Regelungen im Umgang mit Alkohol, Drogen und Medikamenten fest, um eine klare Rechtsgrundlage für alle Beteiligten zu schaffen.
  • Bieten Sie Informationen zum Thema "Alkohol, Drogen, Medikamente" im Rahmen von Unterweisungen an.
  • Achten Sie in Ihrem Unternehmen auf Hinweise zu Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenkonsum, z. B. leere Flaschen.

InfoTipp

Unabhängig von betrieblichen Hilfestellungen gibt es mittlerweile ein vielfältiges Angebot von Hilfs- und Beratungsstellen für Betroffene sowie Informationen und Unterstützung für Betriebe, z. B. von den Krankenkassen oder unabhängigen Institutionen, wie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V., den Anonymen Alkoholikern oder auch regionalen Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.

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