Gefährdungsbeurteilung

Mit der Gefährdungsbeurteilung nutzen Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer ein Instrument zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel, die Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu erkennen, zu bewerten und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln.

Mann füllt Checkliste aus

Fahrerinnen und Fahrer erledigen viele ihrer Aufgaben nicht in ihrem Betrieb, sondern bei Kunden. Die dabei immer wieder wechselnden oder sich ändernden Arbeitsbedingungen erfordern eine sehr weitreichende Gefährdungsbeurteilung, die ständig überprüft werden muss. Die Einholung von Informationen beim Kunden bis zu einer Besichtigung der Arbeitsstellen vor Ort ist daher unabdingbar.

Auch die Fahrtätigkeit selbst ist in die Gefährdungsbeurteilung mit einzubeziehen. Pausen und Ruhezeiten sind zwar keine Arbeitszeiten, müssen aber in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden, wenn diese im Führerhaus verbracht werden. Grund dafür sind die dort herrschenden Bedingungen, die den Erholungswert und damit die Sicherheit der anschließenden Weiterfahrt beeinflussen. Platzverhältnisse und Klima im Führerhaus, Lärm sowie Überfallgefahren sind mit einzubeziehen.

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Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie in unserem Themenbereich.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst der BG Verkehr (ASD)

Als kleinerer Mitgliedsbetrieb der BG Verkehr mit bis zu 30 Beschäftigten haben Sie die Möglichkeit, sich durch den „Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BG Verkehr“ (ASD) beraten zu lassen. Der ASD bietet eine auf die Gewerbezweige der Berufsgenossenschaft zugeschnittene Beratung und Betreuung durch erfahrene Fachkräfte. Fällt die Entscheidung zugunsten eines anderen Betreuungsdienstes, sollten Sie vorher prüfen, ob der gewünschte Dienstleister über die in der DGUV Vorschrift 2 geforderte Fachkunde verfügt.

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