Innerbetrieblicher Verkehr

Für einen sicheren innerbetrieblichen Verkehr benötigt es eine entsprechende Infrastruktur sowie klare Regeln für alle Personen, die auf dem Betriebsgelände verkehren. Dafür sind Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer gefordert.

 

Sowohl auf dem Betriebsgelände als auch auf Baustellen sind, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung, folgende Maßnahmen zur erhöhten Verkehrssicherheit möglich:

Infrastruktur:

  • Einrichtung ausreichend bemessener Verkehrswege im eigenen Unternehmen und Trennung von Fahr- und Fußverkehr
    • Die Breite der Verkehrswege richtet sich nach der Fahrzeugbreite und der durchschnittlichen Anzahl von Personen, die die Wege benutzen.
    • Die Durchfahrtshöhe für Fahrzeuge ergibt sich aus der größten Höhe des Fahrzeugs einschließlich Ladung zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von mindestens 0,20 m.
  • eindeutige Kennzeichnung innerbetrieblicher Verkehrswege
  • übersichtliche Gestaltung innerbetrieblicher Verkehrswege und Kreuzungsbereiche, ggf. mit sichtverbessernden Hilfsmitteln, wie Spiegeln
  • Sicherstellung ausreichender Beleuchtung von innerbetrieblichen Verkehrswegen und -flächen

Fahrbahnmarkierungen auf dem Betriebsgeländer einer Spedition

Organisation und Verhalten:

  • Benutzung des Sicherheitsgurtes bei innerbetrieblichen Fahrten (vgl. DGUV Vorschrift 70, § 43)
  • Tragen von Warnkleidung aller Beschäftigten sowie auch betriebsfremder Personen
  • eigene Beschäftigte zum Tragen von Warnkleidung auf fremden Betriebsgeländen anweisen
  • Festlegung innerbetrieblicher Verkehrs- und Verhaltensregelungen, Orientierung an den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung als Grundlage
  • rechtzeitige Information der Beschäftigten über Änderungen der Verkehrsführung oder Verkehrsregelungen
  • Gewährleistung regelmäßiger Reinigung innerbetrieblicher Verkehrswege und Organisation des Winterdienstes
  • Sicherstellung der Instandhaltung innerbetrieblicher Verkehrswege und Flächen
  • Freihalten der Verkehrswege von Hindernissen, wie abgestellte Fahrzeuge oder Container
  • Betrieb von Fahrzeugen nur auf Verkehrswegen oder in Bereichen, die ausreichend bemessen und tragfähig sind
  • bei Verkehrswegen in der Nähe von Bruch-, Gruben, Halden- und Böschungsrändern Leitplanken, Freisteine, Schutzwälle oder Schrammborde vorsehen
  • Sicherstellung, dass Fahrzeuge nicht mit angehobenen Aufbauten, z. B. Kipperbrücken, verfahren werden (ausgenommen notwendige Fahrbewegungen beim Abkippen)
  • Unterweisen der Fahrerinnen und Fahrer zum Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstands zu nicht verbauten Baugruben und Gräben mit Böschungen

Unterweisen Sie Betriebsfremde hinsichtlich der im eigenen Unternehmen getroffenen Verkehrs- und Verhaltensregelungen und kontrollieren Sie deren Einhaltung.

Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege"

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